Das ortsansässige Veterinärmat hat auf unseren eigenen Antrag unsere Hobbyzucht nach § 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes kontrolliert, genehmigt und zertifiziert. Der Haltung von 20 Erwachsenen Tieren wurde zugestimmt!
Abstimmung
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... vielen Dank an alle, welche uns ihre Vorschläge mitgeteilt haben!!!!